Noch bis 1969 stellte der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Gottfried Lorenz erzählt, was dies damals für ihn als jungen Erwachsenen bedeutete.
Die Stiftung verwendet technisch notwendige Cookies zur Darstellung der Website. Zusätzlich nutzt sie Matomo über IP-anonymisierte Logfiles, um Informationen zur Verbesserung unserer Website zu erhalten. Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.